Grund & Behandlungpflege

Schwerkranke Patienten hoffen, bald aus dem Krankenhaus entlassen zu werden. Sie hoffen, ihr Leben weiterhin zuhause leben zu können – wenn auch mit Einschränkungen. In der modernen Pflege haben Sie nicht nur die Möglichkeit, sondern auch den rechtlichen Anspruch auf adäquate Versorgung.

Intensivpflege

Zu Hause in den Besten Händen! Wir wissen genau, was wichtig ist, damit unsere Patienten den Alltag zu Hause meistern können.

Krankenpflege

Wir bieten Ihnen ganzheitliche Rundum-Versorgung durch qualifizierte Pflegekräfte in der ambulanten Versorgung.

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Wir beraten Sie vollumfänglich und fachkompetent in allen Belangen rund um die bestmögliche ambulante Versorgung.

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Entlastung der Angehörigen
Leistungsstarkes Team
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Grundpflege nach SGB XI

Die Grundpflege nach SGB XI richtet sich an Menschen, die auf Pflege angewiesen sind und den Aufenthalt in einer Einrichtung vermeiden möchten. Mit dieser Form der Versorgung werden sämtliche Pflegedienstleistungen abgedeckt, die in keinem direkten medizinischen Zusammenhang mit dem Klienten stehen. Die Aufgaben beinhalten tägliche Routinen, die den Klienten dabei helfen, ihr Leben im häuslichen Umfeld zu leben und dabei bestens versorgt zu werden. Die Grundpflege nach SGB XI ist unabhängig vom Krankheitsbild der Klienten und steht jedem Menschen zu, der auf die externe Hilfe angewiesen ist. Eine Definition, die mit dem Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes von 2017 keine allgemein gültige Beschreibung mehr ist. Allerdings ist der Begriff der Grundpflege nach SGB XI auch heute noch geläufig und wird in der pflegerischen Korrespondenz benutzt.

Was beinhaltet die Grundpflege nach SGB XI?

Die Grundpflege nach SGB XI muss ärztlich verordnet werden und erfordert einen Pflegegrad. Sie beinhaltet Aufgaben, die auch von Angehörigen durchgeführt werden können. Allerdings empfiehlt es sich, einen ambulanten Pflegedienstleister hinzuzuziehen, da die Mitarbeiter über die notwendige Erfahrung in den verschiedenen Teilgebieten aufweisen.

Die Inhalte der Grundpflege:

  • Körperpflege (Am Waschbecken oder in der Dusche beziehungsweise Badewanne)
  • Be- und Entkleiden
  • Zu-Bett-Bringen
  • Nahrung anreichen
  • Hilfe beim Toilettengang
  • Mobilisation schaffen
  • Körperpflege
  • Waschen, baden und duschen
  • Haar- und Nagelpflege
  • Zahn- und Mundpflege
  • Darm- und Blasenentleerung
  • Mundgerechtes Zubereiten von Nahrung
  • Unterstützung bei der Aufnahme von Nahrung
  • Aufstehen und Zubettgehen
  • Umlagern
  • An- und Ausziehen

Durch die Grundpflege nach SGB XI sind somit alle täglichen Maßnahmen abgedeckt, die pflegerischer, aber nicht medizinischer Natur sind. Geht es um die medizinische Versorgung, kommt die Krankenpflege ins Spiel, die ebenfalls durch einen ambulanten Pflegedienst gewährleistet ist.

Behandlungspflege

In der ambulanten Versorgung spielt die Behandlungspflege eine wichtige und zentrale Rolle. Sie beinhaltet medizinisch angeordnete Prozesse und bezieht sich ausschließlich auf behandlungspflegerische Tätigkeiten. Während die Grundpflege auch von Laien durchgeführt werden kann, muss für die Behandlungspflege examiniertes Personal mit den notwendigen Qualifikationen vorhanden sein. Aber nicht nur in den ausführenden Instanzen gibt es einen Unterschied, sondern auch in der finanziellen Abwicklung. Für die Behandlungspflege ist nicht Pflegegeldkasse, sondern die Krankenkasse zuständig, wobei die Abwicklung dahingehend beim zuständigen Pflegedienst liegt. Viele wissen nicht, dass diese Leistungen separat beantragt werden müssen und denken, dass die behandlungspflegerischen Tätigkeiten mit der Grundpflege einhergehen.

Woraus die Behandlungspflege besteht

Wie sich vom Namen schon ableiten lässt, bezieht sich die Behandlungspflege auf versorgungsmedizinische Vorgänge. Ziel der Pflege ist es, den Gesundheitszustand zu erhalten oder zu verbessern und. Menschen, die die Behandlungspflege durchführen, müssen über die notwendigen Qualifikationen verfügen, da es sich um behandelnde Maßnahmen an den Pflegebedürftigen handelt.

Inhalte:

  • Wundversorgung
  • Inhalation
  • Stoma-Versorgung
  • Enterale Ernährung durch Ernährungssonden
  • Anlegen von Druckverbänden
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Portversorgung
  • Blutdruck und Blutzuckerkontrolle
  • Wundversorgung und Wundmanagement
  • Verbandswechsel nach OP
  • Inhalation
  • Injektionen
  • Medikamentengabe
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Medizinische Einreibungen
  • Legen und Versorgen von Kathetern
  • Schmerztherapien
  • Instillation / Blasenspülungen
  • Tracheostomapflege

Als Teil der ambulanten Krankenpflege kommt die Behandlungspflege erst zum Tragen, nachdem sie ärztlich angeordnet wurde. Sie kann sowohl in der intensivmedizinischen ambulanten Versorgung stattfinden oder auch bei temporären Fällen wie beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Die ambulante Behandlungspflege ermöglicht es den Betroffenen somit, schnell wieder nach Hause zu kommen und dort die weitere Versorgung durch einen Pflegedienst durchführen zu lassen.

Kontakt

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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

Eine Liste mit häufig gestellten Fragen, damit Sie verstehen, wie Pflege funktioniert.

Wer übernimmt die Kosten der Intensivpflege?

Regelmäßig übernehmen bei der Intensivpflege die Krankenkassen den größten Teil, indem sie die medizinisch notwendige Behandlungspflege erstatten. 
Mit Pflegegrad besteht weiterhin Anspruch auf Grundpflege, Haushaltspflege und wie bei Wachkoma-Patienten auch Aktivierungspflege der Mobilität. 
In der Regel gilt, dass die Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten, auch nach ärztlicher Verordnung, zwar vom gleichen Pflegedienst durchgeführt wird, hier aber die Pflegekasse verantwortlich ist. 

So verordnet die Klinik oder der behandelnde Arzt – meist nach stationärem Aufenthalt – die häusliche Krankenpflege und übermittelt damit den Antrag auf außerklinische Intensivpflege an die Krankenkasse. 

Die Verordnung gilt vorerst für 10 Tage und wird danach quartalsweise immer wieder neu verordnet. 
Bestand noch keine Pflegebedürftigkeit, also ein Pflegegrad, sollte gleichzeitig bei der Pflegekasse ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt werden, damit die Kostenübernahme von Grundpflege und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durch die Pflegekassen auch sichergestellt wird. 

Unser Ruf gründet sich auf zuverlässige Pflegeleistungen, zufriedenen Mitarbeitern, Kompetenz und Mitgefühl.

Ob es sich um Krankenpflege oder eine andere Form der Betreuung handelt, diese Aussagen bestätigen unseren leidenschaftlichen Einsatz für unsere Patienten.
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