Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kommt dann zum Tragen, wenn ein Mensch zu Hause gepflegt und betreut wird.

Intensivpflege

Zu Hause in den Besten Händen! Wir wissen genau, was wichtig ist, damit unsere Patienten den Alltag zu Hause meistern können.

Krankenpflege

Wir bieten Ihnen ganzheitliche Rundum-Versorgung durch qualifizierte Pflegekräfte in der ambulanten Versorgung.

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Zulassung bei allen Kassen
15 Jahre Erfahrung in der Intensivpflege

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung, die Menschen in Anspruch nehmen können, die ambulant gepflegt und betreut werden. Sei es bei dem Modell der persönlichen Assistenz oder die Rundumversorgung durch Angehörige – Krankheitsfälle und anderweitige Ausfälle der Pflegepersonen müssen überbrückt werden. Pflegebedürftige, die über mindestens den zweiten Pflegegrad verfügen, haben so die Möglichkeit, die Versorgungs- und Betreuungslücken zu schließen. An dem Pflegegrad richtet sich auch das Budget, das den Betroffenen jährlich zur Verfügung steht, um für solche Eventualitäten gerüstet zu sein.

Verhinderungspflege umfasst:

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Unterstützung im Haushalt (Putzen, aufräumen, staubsaugen, Wäsche waschen und bügeln etc.)
  • Begleitung außer Haus (Termine, Arztbesuche, Ausflüge etc.)
  • Einkaufen von Lebensmitteln und Alltagsgegenständen
  • Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Gemeinsame Tagesgestaltung
  • Gemeinsames Spazieren gehen
  • Gesellschaftsspiele spielen

 

Handelt es sich um die permanente Pflege durch Angehörige, kann diese schnell auf die Substanz gehen. Besonders Menschen, die zuvor noch nie mit pflegerischen Aspekten in Berührung gekommen sind, brauchen in den Anfangszeiten Ruhephasen, um sich erholen. Um neue Kraft zu schöpfen und in der Zeit die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten, gib es die Verhinderungspflege. Ein temporärer Ersatz, der dafür sorgt, dass keine Lücken in der Pflege aufkommen.

Anspruch auf die Verhinderungspflege haben Sie, wenn

  • die pflegebedürftige Person mindestens den Pflegegrad 2 hat
  • Sie Pflegegeld von Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen beziehen
  • die Versorgung durch ein Familienmitglied, Verwandte, Freunde, Nachbarn oder bekannte erfolgt
  • die Pflege durch den Angehörigen mindestens 10 Wochen pro Stunde oder mehr beträgt
  • die pflegebedürftige Person mindestens 6 Monate bereits im häuslichen Umfeld gepflegt wurde

 

Was ist bei der Verhinderungspflege zu beachten

Die Verhinderungspflege ist wie oben schon erwähnt, erst ab dem zweiten Pflegegrad verfügbar. Darunter geht die Gesetzeslage davon aus, dass die Menschen zeitweise auch ohne Hilfe auskommen und somit nicht auf eine dauerhafte Betreuungsperson angewiesen sind.

Wichtig ist zudem, dass diese Leistung nicht einem direkten Blutsverwandten übertragen werden darf. In dem Fall greift die Verhinderungspflege nicht, weshalb es ratsam ist, im Bekanntenkreis jemand zuverlässigen zu suchen. Alternativ übernehmen auch ambulante Pflegedienste diese Leistung und sorgen während der Abwesenheit der Angehörigen oder persönlichen Assistenzen für eine individuelle und bedarfsgerechte Betreuung und Versorgung.

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3 Schritte zum Intensivpflegedienst

Wir pflegen seit 15 Jahren schwerstpflegebedürftige Menschen. Hochprofessionelle Pflege, dynamisches und talentiertes Team für Bayern.
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Weil wir einen hohen Anteil an deutschsprachigen Fachkräften beschäftigen, die alle über Zusatzqualifikationen verfügen, feste Bezugspflegekräfte bei den Patienten etablieren, eine geringe Fluktuation haben und über jahrzehntelange Erfahrung schwerstpflegebedürftige Menschen mitbringen. Hochprofessionelle Pflege, dynamisches und talentiertes Team für Bayern.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

Eine Liste mit häufig gestellten Fragen, damit Sie verstehen, wie Pflege funktioniert.

Wer übernimmt die Kosten der Intensivpflege?

Regelmäßig übernehmen bei der Intensivpflege die Krankenkassen den größten Teil, indem sie die medizinisch notwendige Behandlungspflege erstatten. 
Mit Pflegegrad besteht weiterhin Anspruch auf Grundpflege, Haushaltspflege und wie bei Wachkoma-Patienten auch Aktivierungspflege der Mobilität. 
In der Regel gilt, dass die Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten, auch nach ärztlicher Verordnung, zwar vom gleichen Pflegedienst durchgeführt wird, hier aber die Pflegekasse verantwortlich ist. 

So verordnet die Klinik oder der behandelnde Arzt – meist nach stationärem Aufenthalt – die häusliche Krankenpflege und übermittelt damit den Antrag auf außerklinische Intensivpflege an die Krankenkasse. 

Die Verordnung gilt vorerst für 10 Tage und wird danach quartalsweise immer wieder neu verordnet. 
Bestand noch keine Pflegebedürftigkeit, also ein Pflegegrad, sollte gleichzeitig bei der Pflegekasse ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt werden, damit die Kostenübernahme von Grundpflege und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durch die Pflegekassen auch sichergestellt wird. 

Unser Ruf gründet sich auf zuverlässige Pflegeleistungen, zufriedenen Mitarbeitern, Kompetenz und Mitgefühl.

Ob es sich um Krankenpflege oder eine andere Form der Betreuung handelt, diese Aussagen bestätigen unseren leidenschaftlichen Einsatz für unsere Patienten.
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Wir beraten Sie fachgerecht und erarbeiten mit Ihnen die richtige Pflegeplanung. Wir begleiten Sie, sobald Sie aus dem Krankenhaus entlassen werden. Lassen Sie uns wissen, was wir tun können, um Ihr Leben leichter zu machen.


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